Die drei Freiheiten eines Gamers

Verbraucherschutz steckt im Bereich Videospiele in den Kinderschuhen. Tendenzen, welche Rechte Spieler erwarten, sind vor allem in der Empörung über Negativbeispiele deutlich. An dieser Stelle möchte ich mich in einer positiven Definition versuchen:

Ein Videospieler verdient das Recht,

  1. bezahlte Videospiele jederzeit und ohne weitere Bedingungen möglichst vollständig zu nutzen,
  2. den Grad der Öffentlichkeit beim Spielen selbst zu wählen,
  3. Verbesserungen und Modifikationen zu erstellen und nutzen.

Die erste Freiheit[1] würde ich als „Recht auf Eigentum“ bezeichnen, die dritte als „Recht auf Kreativität“. Die zweite Freiheit umfasst sowohl das Recht auf Privatsphäre als auch das Recht, andere am eigenen Spiel Teil haben zu lassen. Hierfür passend wäre die wenig prägnante Formulierung „Recht auf Datenschutz oder selbstbestimmte Teilhabe anderer“. Ich werde sie vorerst Recht auf Datenschutz und Gemeinschaft nennen, mit der Anmerkung, dass die erwünschte Gemeinschaft selbst gewählt wird und eine ausschließliche Gruppe darstellen kann.

Recht auf Eigentum

Wenn ein Spieler Geld bezahlt, sollte ihm das, wofür er bezahlt hat, auch wirklich gehören. Und zwar unabhängig von weiteren Bedingungen wie dem Zeitpunkt, an dem das passiert ist. Die Funktionsfähigkeit von Spielen sollten nicht verfallen oder von der Funktionsfähigkeit von Servern des Anbieters abhängig sein. Ebenfalls kritisch zu sehen sind bereits auf dem Datenträger befindliche Inhalte, die aber nachträglich ein (weiteres) Mal bezahlt werden müssen (On-Disk-DLC).

Recht auf Datenschutz und Gemeinschaft

Der Anbieter eines Spiels sollte nur die für den Betrieb wirklich essenziell benötigten Daten obligatorisch erheben und diese löschen, sobald sie nicht mehr benötigt werden. Statistiken über Hardware und Spielverhalten des Nutzers sollten nur auf freiwilliger Basis erstellt werden, nicht aber ohne dessen explizite Einwilligung. Dies gilt insbesondere auch für an Spiele mit angegliederten „sozialen Funktionen“, die z.B. in Form von Achievements Einblick in die Vorlieben des Spielers erlauben.

Auf der anderen Seite sollte der Spieler aber auch das Recht besitzen, seine Freunden, Bekannte oder jeden beliebigen anderen an seinem Spiel Teil haben zu lassen. Hiermit sind nicht nur Spielberichte oder Lets-Plays gemeint, sondern auch das Spiel mit mehreren, selbst gewählten Personen. Es sollte immer möglich sein, sich mit seinen Mit- und Gegenspielern zu verabreden.

Recht auf Kreativität

Ein wichtiges Element des Spiels ist das der Abwandlung. Viele heute bekannte Spiele sind nicht von Professionellen sondern von Fans erdacht worden, als bekannte Beispiele seien nur „DotA“ und „Counter-Strike“ genannt. Auch Leveldesign ist ein kreatives Element des Videospiels, welches nicht immer ausreichend gewürdigt wird. Positiv kann z.B. „Portal 2“ hervorgehoben werden, das seit neuestem einen sehr einfach zu bedienenden Editor besitzt. Auf der anderen Seite gibt es aber Beispiele, in denen Entwickler die eigenen Fans als Konkurrenz sehen und gegen deren Kreativität vorgehen. Aber es gibt auch Titel wie, die (erst) durch Verbesserungen von Fans gut geworden sind und deren Entwickler sogar sogenannte Fan-Patches empfehlen; hierzu zählen „Gothic 3“ und „Vampires the Masquerade – Bloodlines“.

  1. [1]Von Freiheiten spreche ich in Anlehnung an die vier Freiheiten der Free Software Foundation.

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