Abschiebung

Immer wieder wird in letzter Zeit gefordert, dass straffällige Asylbewerber abgeschoben werden sollen. Jetzt sagte auch Angela Merkel, kriminelle Ausländer hätten ihr „Gastrecht verwirkt“. Doch was bedeutet dieser Gedanke?

Sollte tatsächlich eine Abschiebung erfolgen und der Asylantrag berechtigt sein, warten Verfolgung, Folter und Tod auf den Abgeschobenen. In diesem Falle würde man faktisch die Todesstrafe fordern. Sollte der Antrag nicht berechtigt sein, so ist die Ausweisung keine Strafe – sie würde ohnehin erfolgen. Gehen wir also von der Bestrafung aus: Warum sollte man hier mit zweierlei Maß messen? Hier wird oft unterstellt („Gastrecht“), dass die Menschen freiwillig hier wären. Dann hätten sie sich Rechtssystem und Gesellschaftsordnung sozusagen ausgesucht und es wäre in der Tat berechtigt, bei ihnen strenger zu sein. Im Umkehrschluss hieße es aber auch, dass deutsche Straftäter unfreiwillig hier sind und folglich eine Entschädigung für ihre ungeliebte Staatsbürgerschaft verdienen.

Im Falle Merkels ist die Antwort vermutlich einfacher: Es geht wohl darum, die CDU attraktiver für Rechtsaußen zu machen. Dass Ausweisung nicht Abschiebung bedeutet, wird verschwiegen. Keine Todesstrafe also, sondern nur geistige Brandstiftung.

PS: Bei der Suche nach dem Merkel-Zitat habe ich zunächst „Gastrecht verwirkt“ bei DuckDuckGo eingegeben – und fand zunächst nur NPD-Zitate.