Abschiebung

Immer wieder wird in letzter Zeit gefordert, dass straffällige Asylbewerber abgeschoben werden sollen. Jetzt sagte auch Angela Merkel, kriminelle Ausländer hätten ihr „Gastrecht verwirkt“. Doch was bedeutet dieser Gedanke?

Sollte tatsächlich eine Abschiebung erfolgen und der Asylantrag berechtigt sein, warten Verfolgung, Folter und Tod auf den Abgeschobenen. In diesem Falle würde man faktisch die Todesstrafe fordern. Sollte der Antrag nicht berechtigt sein, so ist die Ausweisung keine Strafe – sie würde ohnehin erfolgen. Gehen wir also von der Bestrafung aus: Warum sollte man hier mit zweierlei Maß messen? Hier wird oft unterstellt („Gastrecht“), dass die Menschen freiwillig hier wären. Dann hätten sie sich Rechtssystem und Gesellschaftsordnung sozusagen ausgesucht und es wäre in der Tat berechtigt, bei ihnen strenger zu sein. Im Umkehrschluss hieße es aber auch, dass deutsche Straftäter unfreiwillig hier sind und folglich eine Entschädigung für ihre ungeliebte Staatsbürgerschaft verdienen.

Im Falle Merkels ist die Antwort vermutlich einfacher: Es geht wohl darum, die CDU attraktiver für Rechtsaußen zu machen. Dass Ausweisung nicht Abschiebung bedeutet, wird verschwiegen. Keine Todesstrafe also, sondern nur geistige Brandstiftung.

PS: Bei der Suche nach dem Merkel-Zitat habe ich zunächst „Gastrecht verwirkt“ bei DuckDuckGo eingegeben – und fand zunächst nur NPD-Zitate.

2 Gedanken zu „Abschiebung“

  1. Was ist denn die Alternative dazu? Die Leute ins Gefängnis stecken? Das beseitigt endgültig die Perspektive, dass der Flüchtling ein leistungsfähiges Mitglied der Gesellschaft wird und lastet den Steuerzahlern höhere Kosten auf.
    Wenn jemand vor „Verfolgung, Folter und Tod“, also asylberechtigt, zu uns flieht, weiß diese Person, was ihr droht, wenn sie nicht mehr Willkommen sein sollte. Wenn sie so dämlich ist, eine nicht-geringfügige Straftat zu begehen, hat sie die Entscheidung selbst getroffen, nicht „wir“.
    Wenn jemand nicht asylberechtigt ist und die unausweichliche Abschiebung daher wegen einer Straftat zeitlich vorgezogen wird, wem (außer dem Opfer) wird dadurch geschadet? Der Abgeschobene bekommt die Chance, früher ein Leben mit Zukunftsperspektive aufzubauen (die Aussicht, abgeschoben zu werden hat keine!) und der Steuerzahler spart Geld. Win-win.

    1. Wenn straffällige Menschen effektiv nicht bestraft werden (Ausweisung würde eh erfolgen), so halte ich das nicht für den richtigen Weg. Faktisch heißt es, dass es beides – Bestrafung und Abschiebung – geben müsste. Alternativ müsste man es einfacher machen, legal nach Deutschland zu kommen. Abschiebung wieder als Strafe denkbar, wenn es nicht der Regelfall wäre.

      Auf der anderen Seite müssen Asylberechtigte genau so bestraft werden wie jeder andere auch. Im Zweifelsfall auch mit Gefängnis. Rechtsstaatlichkeit ist eine wichtige Errungenschaft, die man nicht über Bord w Rechtsstaatlichkeit erfen sollte, nur weil aus Krisengebieten auch Kriminelle zu uns kommen.

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