Skyrim: Abenteuer zu Weihnachten

Um parallel zu laufenden Vorlesungen und abzugebenden Übungsblättern der Versuchung leichter widerstehen zu können, habe ich mir Skyrim zu Weihnachten gewünscht. Der Plan ging auf und schon kurz nach der Bescherung landete der Soundtrack im CD-Player. Und auch wenn das Spiel erst am ersten Weihnachtstag starten wollte, weil die Installation von DVD fehl schlug und Steam sämtliche Daten aus dem Netz zog[1], ging das Abenteuer mit einem geradezu epischen Monolog schon vor der Installation los, mit der EULA, die in einem ausgedruckt 27-seitigen Text präsentiert wurde:

PLEASE SCROLL DOWN TO FIND THE EULA APPLICABLE TO YOU.

EULA applicable to residents of North and South America:
LIMITED SOFTWARE WARRANTY AND LICENSE AGREEMENT
[…]

EULA applicable to residents of the United Kingdom and territories properly receiving the UK export version of the Software.
LIMITED SOFTWARE WARRANTY AND LICENSE AGREEMENT.
[…]

EULA applicable to residents of Australia and New Zealand:
LIMITED SOFTWARE WARRANTY AND LICENSE AGREEMENT.
[…]

EULA applicable to residents of France:
ACCORD DE LICENCE ET GARANTIE LIMITEE DU LOGICIEL.
[…]

EULA applicable to residents of Italy:
GARANZIA LIMITATA DEL SOFTWARE E CONTRATTO DI LICENZA.
[…]

EULA applicable to residents of Germany:
LIZENZ- UND GARANTIEBEDINGUNGEN
[…]

EULA applicable to residents of Spain:
ACUERDO DE LICENCIA y GARANTÍA LIMITADA DEL SOFTWARE.
[…]

Diesen Ansatz kann man durchaus als kreativ bezeichnen, und auch wenn hier offenbar Wert auf die (auch inhaltliche!) Lokalisierung gelegt wurde, hat das Vorgehen bei mir für reichlich Kopfschütteln gesorgt. Allein die kleine Textbox macht es schwierig, die korrekte Version überhaupt zu finden. (Es existieren nicht einmal Sprungmarken zu den jeweiligen Fassungen.)

Neben der Form sind auch einige Punkte bemerkenswert – und zwar teils negativ, teils positiv:

Der Kunde darf das gelieferte Spiel auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware […] einsetzen. Wechselt der Kunde jedoch die Hardware, muß er das Spiel von der bisher verwendeten Hardware löschen.

Diese Aussage dürfte dem Sinn von Steam widersprechen. Das Spiel bietet sogar ein Feature an, dass die Spielstände auf mehreren Rechnern synchron gehalten werden. Welchen Sinn sollte das haben, wenn man das komplette Spiel immer wieder löschen sollte, wenn man den Computer wechselt?

Die Entfernung des Kopierschutzes ist unzulässig. Nur wenn der Kopierschutz die störungsfreie Spielnutzung beeinträchtigt oder verhindert […] darf der Kopierschutz zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Spiels entfernt werden.

Auch wenn Betehsda hier noch einige Voraussetzungen[2] erfüllt wissen möchte, ist dieser Abschnitt lobenswert. Er stellt nämlich sicher, dass man Skyrim auch in zehn Jahren noch nutzen darf. Hätte man das Recht nicht, könte man das Spiel nicht mehr benutzen, wenn Steam eines Tages abgeschaltet werden sollte.

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem von diesen Lizenz- und Garantiebedingungen erfassten Vertragsverhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Kunden ist- London, England. Der Eigentümer ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Die Ansicht, den Gerichtsstand ins Ausland zu verlagern, kennen wir ja bereits von EA. Schade, dass es immer wieder versucht wird…

Insgesamt ist die EULA inhaltlich deutlich besser als das, was in letzter Zeit diskutiert wird. Es bleiben aber deutliche Schwächen – vor allem die Präsentation ist unübersichtlich wie die Gebirgszüge von Skyrim.

  1. [1]Diese Anleitung habe ich leider zu spät gelesen.
  2. [2]U.a. muss zuerst ein Bugreport geschrieben werden.

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