Verbraucherschutz steckt im Bereich Videospiele in den Kinderschuhen. Tendenzen, welche Rechte Spieler erwarten, sind vor allem in der Empörung über Negativbeispiele deutlich. An dieser Stelle möchte ich mich in einer positiven Definition versuchen:
Ein Videospieler verdient das Recht,
- bezahlte Videospiele jederzeit und ohne weitere Bedingungen möglichst vollständig zu nutzen,
- den Grad der Öffentlichkeit beim Spielen selbst zu wählen,
- Verbesserungen und Modifikationen zu erstellen und nutzen.
Die erste Freiheit[1] würde ich als „Recht auf Eigentum“ bezeichnen, die dritte als „Recht auf Kreativität“. Die zweite Freiheit umfasst sowohl das Recht auf Privatsphäre als auch das Recht, andere am eigenen Spiel Teil haben zu lassen. Hierfür passend wäre die wenig prägnante Formulierung „Recht auf Datenschutz oder selbstbestimmte Teilhabe anderer“. Ich werde sie vorerst Recht auf Datenschutz und Gemeinschaft nennen, mit der Anmerkung, dass die erwünschte Gemeinschaft selbst gewählt wird und eine ausschließliche Gruppe darstellen kann.
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- [1]Von Freiheiten spreche ich in Anlehnung an die vier Freiheiten der Free Software Foundation.↩