Max Payne 1: Spätfolgen der Indizierung

Das Erscheinen von Max Payne 3 hat mich neugierig gemacht auf den Vorgänger, den ich damals leider verpasst habe. Zwar wurde er mir mehrfach angeboten, aber ich stand damals faktisch ausschließlich auf Strategiespiele. Da das Spiel ja mittlerweile nicht mehr indiziert ist, sollte es ja eigentlich kein Problem sein, es zu bekommen. Schön wär’s! Außer auf eBay und im Ausland konnte ich es nirgendwo finden. Auf Steam gibt es das Spiel zwar, aber auch dort nicht, wenn man sich in Deutschland befindet: „Dieses Spiel ist in deinem Land nicht verfügbar.“

Da der Grund hierfür vermutlich darin liegt, dass die Streichung vom Index noch nicht all zu lange her ist, habe ich mal den Support angeschrieben. Hier die Antwort:

Hallo Herr Schönfeldt,

vielen Dank für Ihre Nachricht an das Steam Support Team.

Leider steht dieses Spiel derzeit nicht in Ihrem Land auf Steam zur Verfügung.
Wir können Ihnen im Moment auch keine weiteren Informationen darüber geben.

Wenn Sie Fragen zu diesem Spiel haben, wenden Sie sich bitte an den technischen Support für dieses Spiel:

Title: Max Payne series
Link: http://support.steampowered.com/kb_article.php?ref=4322-WEPK-1652&l=german

Beste Grüße,

Steam Support Team

Toll! Weil Steam das Spiel nicht an Deutsche verkauft, habe ich mich ja gerade an den Support gewandt. Wäre ich illegalen Kopien gegenüber etwas aufgeschlossener, hätte ich das Spiel wahrscheinlich schon durch, so lange wie ich jetzt schon nach einer legalen Quelle gesucht habe…

Die drei Freiheiten eines Gamers

Verbraucherschutz steckt im Bereich Videospiele in den Kinderschuhen. Tendenzen, welche Rechte Spieler erwarten, sind vor allem in der Empörung über Negativbeispiele deutlich. An dieser Stelle möchte ich mich in einer positiven Definition versuchen:

Ein Videospieler verdient das Recht,

  1. bezahlte Videospiele jederzeit und ohne weitere Bedingungen möglichst vollständig zu nutzen,
  2. den Grad der Öffentlichkeit beim Spielen selbst zu wählen,
  3. Verbesserungen und Modifikationen zu erstellen und nutzen.

Die erste Freiheit[1] würde ich als „Recht auf Eigentum“ bezeichnen, die dritte als „Recht auf Kreativität“. Die zweite Freiheit umfasst sowohl das Recht auf Privatsphäre als auch das Recht, andere am eigenen Spiel Teil haben zu lassen. Hierfür passend wäre die wenig prägnante Formulierung „Recht auf Datenschutz oder selbstbestimmte Teilhabe anderer“. Ich werde sie vorerst Recht auf Datenschutz und Gemeinschaft nennen, mit der Anmerkung, dass die erwünschte Gemeinschaft selbst gewählt wird und eine ausschließliche Gruppe darstellen kann.

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  1. [1]Von Freiheiten spreche ich in Anlehnung an die vier Freiheiten der Free Software Foundation.

Onlinezwang (mal wieder)

Erster Screenshot aus Diablo 3
Es hat schon seinen Grund, warum ich nicht mal überlegt habe, mir Diablo 3 zu kaufen. Denn obwohl das Spiel einen Einzelspielermodus bietet, muss man ständig mit den Servern von Blizzard verbunden sein, um spielen zu können. Und – wie erwartet – sind eben diese gleich zum Release des Spiels ausgefallen. Onlinezwang, wie man ihn kennt. Die Gamestar nimmt es mit Humor und präsentiert ebenfalls wenig überrascht den ersten Screenshot.

Ich persönlich halte jeden, der jetzt mit original Datenträger vor seinem Computer sitzt und nicht spielen kann, für einen Sieg der Cracker-Szene – ganz besonders diejenigen, die extra Urlaub für das Spiel genommen haben. Und um ehrlich zu sein, halte ich es für moralisch durchaus vertretbar, selber nachzubessern, damit man das bezahlte Spiel auch starten kann. Eigentlich aber ist es traurig, dass es überhaupt möglich sein kann, mit Softwareschnippseln aus irgendwelchen oft dubiosen Quellen sein Spielerlebnis zu verbessern.

DRM und kulturelle Verantwortung

DRM-Maßnahmen werden immer strenger, Gebrauchthandel soll unterbunden werden. Während auf dem PC zum Alltag gehört, dass bezahlte Spiele via Steam, Origin und Co an den Erstnutzer gebunden werden, sollen Gerüchten zufolge sowohl auf der nächsten XBox als auch auf der nächsten Playstation keine gebrauchten Games mehr laufen. Während diese technischen Maßnahmen den Spieler per Software entmündigen, fordert Crysis-Entwickler Crytek ein gesetzliches Verbot von Gebrauchtspielen.

Auf diese Weise untergräbt die Branche, die so sehr um die Akzeptanz „ihres“ Mediums als Kulturgut kämpft, eben diesen Anspruch, den sie selber stellt. Kultur lehrt sehr viel über die Gesellschaft, was sie denkt, fühlt und fürchtet. Nicht nur dort, wo vermutlich jeder es erwartet, sondern auch in Horrorfilmen und Ego-Shootern. Gozilla zum Beispiel ist Symbol für die zerstörerische Gewalt nuklearer Waffen, unter deren Eindruck sich Japan in den 1950er Jahren befand, King Kong greift die Sklaverei in Amerika als Thema auf und SiFi-Shootern thematisieren typischerweise die Ambivalenz von Nutzen und Gefahr neuer Technologie. Kultur ist Teil des gesellschaftlichen Gedächtnisses, kein Wegwerfprodukt. Daher wird sie in Museen, Archiven und Bibliotheken für die Nachwelt bewahrt. Sie bildet ab, was die Gesellschaft bewegt, und behandelt ihre Ängste. DRM und kulturelle Verantwortung weiterlesen